Reifenwechsel für den Winter

Reifenwechsel für den Winter
23. Oktober 2015 RA Markus Quandt, LL.M.

Auf seiner Internetseite informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) zum Theme Reifenwechsel.

(Quelle: http://anwaltverein.de/de/newsroom/nr-55-15-autofahrer-aufgepasst-jetzt-reifen-wechseln-und-fuer-den-winter-geruestet-sein)

Pressemitteilung Verbraucher

Nr. 55/15: Autofahrer aufgepasst: Jetzt Reifen wechseln und für den Winter gerüstet sein

Berlin (DAV). Die Tage werden kürzer und die Temperaturen niedriger, der erste Schnee ist in höheren Regionen gefallen: Viele haben jetzt das Bedürfnis, es sich mit einem warmen Getränk zuhause bequem zu machen. Autofahrer sollten vorher jedoch einen Abstecher in die Werkstatt machen. Denn im Herbst müssen die Reifen gewechselt und das Auto winterfest gemacht werden.
Wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, muss allerdings mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert der sommerbereifte Autofahrer den Verkehr oder verursacht er gar einen Unfall, fällt die Strafe höher aus.
Bei einem Unfall können die falschen Reifen sich auch auf die Haftung auswirken. So kann einem Autofahrer, der bei Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden – egal, ob er Unfallverursacher oder Geschädigter ist. Die jeweilige Versicherung übernimmt dann möglicherweise nicht den kompletten Schaden.
Da der Winter sehr kurzfristig hereinbrechen kann, sollten Autofahrer rechtzeitig handeln. Wer seine Reifen jetzt wechselt, ist auf der sicheren Seite. Winterlichen und gleichzeitig sicheren Autofahrten steht dann nichts mehr im Weg.
www.anwaltauskunft.de
Pressemitteilung vom 16.10.2015 11.55