Der Bereich des Arbeitsrechts ist für die meisten erwachsenen Menschen ein wichtiges Thema. Im Wandel der Zeit ist es heute an der Tagesordnung, dass Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz mehrfach bis zum Eintritt in das Rentenalter wechseln. Hierbei tauchen die unterschiedlichsten Fragen auf. Nachfolgend geben wir ihnen ein Übersicht über die wichtigsten Themengebiete, in denen wir Mandanten beraten und vertreten.
Für weitere Informationen aus den einzelnen Themengebieten schauen Sie sich bitte die Blog-Beiträge aus dem Bereich Arbeitsrecht an.
Auch wenn immer mehr Paare ohne „Trauschein“ zusammenleben bleibt der Bereich des Familienrechts ein Rechtsgebiet, mit dem die meisten Menschen im Verlauf ihres Lebens öfter in Kontakt kommen. Sei es im persönlichen Interesse oder durch Berichte aus dem Bekanntenkreis. Die wichtigsten Themengebiete aus diesem Bereich, in denen wir Mandanten beraten und vertreten sind die nachfolgenden.
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Gesellschaftsrecht beschreibt das Rechtsgebiet, unter das die privatrechtlichen Personengesellschaften fallen. Dieses sind insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnergesellschaft (PartG), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) , die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die eingetragene Genossenschaft (e.G.). Zu diesem Rechtsgebiet wird häufig auch der Verein mit einbezogen. Im Rahmen der Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Mandanten insbesondere in den nachfolgenden Themenfeldern.
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Das Medienrecht berührt mittlerweile alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht ausschließlich um ein eigenständiges Rechtsgebiet sondern vielmehr um den Oberbegriff, unter denen die auf den Bereich der Medien anzuwendenden Normen und Gesetze, die teilweise in eigens auf den Bereich der Medien zugeschnittenen Gesetzen und teilweise in den unterschiedlichsten Gesetzten aus anderen Gebieten zu finden sind. Die wichtigsten Themengebiete hieraus, in denen wir Mandanten beraten und vertreten sind hierbei die nachfolgenden.
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Der Bereich des Verkehrsrecht berührt uns alle, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeugführer. Der Bereich des Verkehrsrecht lässt sich in zwei Teile unterscheiden: den Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- bzw. Verkehrsstrafrecht und den Bereich der Regulierung von Unfallschäden. In beiden Bereichen sind spezielle Kenntnisse gefragt um eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung zu gewährleisten. Insbesondere beraten und vertraten wir Mandanten zu den nachfolgenden Themengebieten.
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Das Zivilrecht (lat. ius civile) ist eines der drei großen Rechtsgebiete und beschreibt im Wesentlichen die Regelungen von Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen). Somit sind hier insbesondere auch alle Fälle mit Regelungsbedarf im Rahmen der Verbindung zwischen Vertragspartnern. Hierzu zählen insbesondere die nachfolgenden Bereiche.
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