Zivilrecht

Zivilrecht

Das Zivilrecht (lat. ius civile) ist eines der drei großen Rechtsgebiete und beschreibt im Wesentlichen die Regelungen von Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürliche oder juristische Personen). Somit sind hier insbesondere auch alle Fälle mit Regelungsbedarf im Rahmen der Verbindung zwischen Vertragspartnern.

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