Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

Vortäuschen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
17. April 2015 RA Markus Quandt, LL.M.

Wenn ein Arbeitnehmer eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuscht ist dieses „an sich“ geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen. So hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Februar 2015 geurteilt (Urteil vom 12.02.2015 zu Az. 21 Sa 1902/14).