Steigende Mieten trotz Mietpreisbremse

Steigende Mieten trotz Mietpreisbremse
8. Februar 2016 RA Markus Quandt, LL.M.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) berichtet auf seiner Internetseite über steigende Mieten in Deutschland – trotz Mietpreisbremse!
(Quelle: http://anwaltverein.de/de/newsroom/nr-11-16-umfrage-regelmaessige-mieterhoehungen-in-den-metropolen)

Pressemitteilung Verbraucher

Nr. 11/16: Umfrage: Regelmäßige Mieterhöhungen in den Metropolen
Nur ein Drittel der Mieter kennt die eigenen Rechte

Berlin (DAV). Die Mieten in Deutschland steigen trotz Mietpreisbremse vor allem in Metropolen weiter an. Bei einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) gaben mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten aus Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern an, schon eine Mieterhöhung erhalten zu haben. Gleichzeitig zeigt die Umfrage mit dem Institut forsa, dass viele Mieter bei Mieterhöhungen ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Nur rund ein Drittel der Befragten glaubt, seine Rechte bei einer Mieterhöhung als Mieter genau zu kennen. Rund 43 Prozent haben nur eine ungefähre Vorstellung von den eigenen Rechten. Gut 23 Prozent gaben an, die Rechtslage gar nicht zu kennen – in der Gruppe der jungen Mieter zwischen 18 und 24 Jahren sind es sogar 39 Prozent. Dies ist bedauerlich, da man einer Mieterhöhung grundsätzlich widersprechen kann.
Dieses Unwissen kann teuer werden. Denn wer als Mieter eine Erhöhung ungeprüft akzeptiert, zahlt oftmals zu viel. „Der Vermieter kann die Miete nicht nach Gutdünken erhöhen, sondern darf sie lediglich an das ortsübliche Niveau anpassen“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Grundlage dafür sei in der Regel der lokale Mietspiegel. Die Erfahrung zeige aber, dass Mieterhöhungen des Vermieters mit dem Verweis auf die Vergleichsmieten oft einfach nur akzeptiert werden. „Dies hält einer rechtlichen Überprüfung oft nicht stand“, so Walentowski weiter. Weniger als die Hälfte der befragten Mieter in Deutschland  (48 Prozent) zieht bei einer Mieterhöhung den Mietspiegel zurate.
Nicht nur eine zu hoch angesetzte Vergleichsmiete kann ein Mieterhöhungsverlangen ungültig machen. Vermieter müssen zudem die sogenannte Kappungsgrenze und zahlreiche Formvorschriften beachten. „Es lohnt sich daher, Mieterhöhungsverlangen auch tatsächlich zu überprüfen“, so Swen Walentowski. Trotzdem würden die meisten Mieter auf die rechtliche Prüfung einer Mieterhöhung verzichten. In der Umfrage gaben nur 10 Prozent der Mieter an, nach einer Mieterhöhung eine Anwältin oder einen Anwalt kontaktiert zu haben. Bei denjenigen, deren Miete noch nie erhöht wurde, kann sich dies grundsätzlich die Hälfte (55 Prozent) vorstellen. 26 Jahre nach der deutschen Einheit ergibt sich kein unterschiedliches Bild zwischen Mietern in Ost- bzw. Westdeutschland. Auch zeigen sich keine Geschlechterunterschiede.
Die Umfrage der Deutschen Anwaltauskunft wurde mit dem Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt. Dafür wurden in dem Zeitraum 6. bis 14. Januar 2016 bundesweit 1.000 Personen befragt, die zurzeit zur Miete wohnen.
Die Ergebnisse der Studie, illustriert in verschiedenen Grafiken, finden Sie hier zur weiteren Verwendung.
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Pressemitteilung vom 02.02.2016 12.55