Wildpinkeln am Kölner Dom = 200 €

Wildpinkeln am Kölner Dom = 200 €
15. Juli 2016 RA Markus Quandt, LL.M.

Der Deutschen Anwaltverein (DAV) weist auf seiner Internetseite in einer Pressemitteilung für Verbraucher darauf hin, dass immer mehr Städte die Bußgelder für Wildpinkler drastisch angehoben haben.

(Quelle:https://anwaltverein.de/de/newsroom/nr-33-16-wer-den-koelner-dom-anpinkelt-muss-200-euro-zahlen)

Pressemitteilung Verbraucher

Nr. 33/16: Wer den Kölner Dom anpinkelt, muss 200 Euro zahlen

Immer mehr Städte haben die Bußgelder für Wildpinkler drastisch angehoben

Berlin (DAV). Wer ein dringendes Bedürfnis verspürt, darf sich nicht überall erleichtern. Immer mehr Städte haben die Bußgelder für Wildpinkler drastisch erhöht. Spitzenreiter ist Köln, wo das Urinieren gegen den Kölner Dom bis zu 200 Euro Strafe kosten kann. Menschliches Bedürfnis gegen Schutz des öffentlichen Raums: Die Deutsche Anwaltauskunft klärt auf.

„Rechtlich ist eine solche Strafe zulässig, da Wildpinkeln ein sogenanntes ‚ungehöriges Verhalten’ ist“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Selbst in Wald und im Park darf sich nicht jeder Bürger an einen Baum stellen und sich erleichtern. „Die Kommunen dürfen das Wildpinkeln verbieten, da man sich ja im öffentlichen Raum aufhält“, erläutert Swen Walentowski. Und bei der Festlegung der Bußgelder sind die Kommunen frei. „Berlin ist mit 20 Euro noch sehr günstig für Wildpinkler, Köln dagegen sehr teuer“, weiß der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und grundsätzlich sind Wildpinkler für die von ihnen verursachten Schäden auch haftbar zu machen. Der Kölner Dom aber verzichtet bislang auf Schadenersatzklagen trotz erkennbarer Spuren an Portalen und Mauerwerk.

 

(…)www.anwaltauskunft.de

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