Fehlerhafte Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen

Fehlerhafte Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen
18. Juni 2016 RA Markus Quandt, LL.M.

Die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet auf seiner Internetseite über eine interessante Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zum Anspruch des Patienten auf Schmerzensgeld bei einer Fehlerhaften Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen.

(Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/medr-08-16-schmerzensgeld-wegen-fehlerhafter-aufklaerung-ueber-moegliche-nebenwirkung)